Mehrwegangebotspflicht: Viele Betriebe missachten neue Regelung
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- 18.01.2023
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Seit dem 1. Januar 2023 sind deutsche Gaststätten zu einem Mehrwegangebot verpflichtet. So sollen Kunden im Falle einer To-Go-Bestellung die Wahl zwischen Ein- und Mehrwegverpackungen bekommen. In der Praxis scheitert die Umsetzung.