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 Stress mit den Nachbarn vermeiden

Das ist im Garten und in der Wohnung an Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlaubt!

  • Aktualisiert: 18.10.2023
  • 17:02 Uhr
  • Sophia Lorraine Nitsche
Article Image Media
© picture alliance / Westend61 | Jose Carlos Ichiro

An Feiertagen und Sonntagen sehnen wir uns alle nach Ruhe. Doch manchmal möchten wir auch eine gesellige Runde veranstalten, ohne dabei Ärger mit den Nachbar:innen oder der Polizei zu riskieren. Doch was ist eigentlich erlaubt?

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Vielleicht wurdest du neulich aus deiner wohlverdienten Sonntagsruhe gerissen, weil deine Nachbar:innen mal wieder bis spät in die Nacht gefeiert haben? Oder du planst, demnächst selbst eine Feier zu veranstalten und möchtest sichergehen, dass du dich an die offiziellen Regeln hältst. Fragst du dich schon seit Ewigkeiten, ob man an Sonntagen Rasen mähen darf? Wir klären, was genau als Ruhestörung gilt und wie du dich in verschiedenen Situationen angemessen verhalten kannst. 

Im Clip: Was ist auf dem Balkon erlaubt?

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Gesetzliche Grundlagen in Deutschland 

Es ist ein bisschen kompliziert: Die genaue Bestimmung der gesetzlichen Feiertage und die Festlegung von Schutzmaßnahmen für Sonn- und Feiertage liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Es gibt jedoch auch Verordnungen von allgemeiner Gültigkeit, wie die einheitliche Feiertagsschutz-Verordnung. Diese gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass Lärmbelästigung minimiert wird und Ruhezeiten respektiert werden.

Lärmbelästigung ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit und somit ganz klar vom Gesetzgeber durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) geregelt. Das Lärmbelästigungs-Gesetz sieht vor, dass zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe herrschen soll. Auch an Sonn- und Feiertagen sind gesetzliche Ruhezeiten zu wahren.

Wichtige Ruhezeiten im Überblick

Um die Ruhe in der Nachbarschaft zu wahren, sind in Deutschland bestimmte Ruhezeiten gesetzlich festgelegt:

  • Ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe: Diese Ruhezeit erstreckt sich von 0 bis 24 Uhr und gilt einheitlich in allen Bundesländern (Feiertagsschutz-Verordnung, FSchVO).
  • Verlängerte Ruhezeit am Samstag: Ab Samstag um 22 Uhr tritt eine erweiterte Ruhezeit in Kraft, die bis Sonntag um 24 Uhr andauert. Das bedeutet, dass während dieser Zeit keine lauten Arbeiten oder laute Musik erlaubt sind. Private Versammlungen sind lediglich in Zimmerlautstärke erlaubt.
  • Nachtruhe: Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und dauert bis morgens zwischen 6 und 7 Uhr, abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzes (LImSchG).
  • Verbot von Außenarbeiten mit Gartengeräten: An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz von Geräten wie Betonmischern, Hochdruckreinigern, Rasenmähern oder Rasentrimmern ganztägig untersagt. Werktags sind diese Arbeiten zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens verboten (32. BImSchV und Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung § 7).

Anders als an Samstagen besteht an Sonntagen, sowie an Feiertagen, auch tagsüber eine Ruhezeit. In der Sonntagsruhe sollte Lärm also so gut wie möglich vermieden werden, um den Frieden in der Nachbarschaft nicht zu gefährden. Duschen oder die Waschmaschine benutzen, ist aber zulässig, auch wenn das gerade in hellhörigen Gebäuden störend sein mag. Generell gilt, dass der Lautstärkepegel nicht die Zimmerlautstärke überschreiten sollte. 

Was genau ist eigentlich Zimmerlautstärke? Sie wird als Geräuschpegel definiert, bei dem normale Gespräche und Aktivitäten in einem Raum ohne Störung für andere stattfinden. Dies liegt in der Regel im Bereich von etwa 40 bis 50 Dezibel.

Du willst den Sonntag nutzen, um deine Wohnung sauberzumachen? Das geht auch leise, nämlich so: Aufräumen leicht gemacht, hier kommen unsere Speed-Tipps. Das Bad putzen in 10 Minuten und Kalkflecken entfernen: geht wirklich flüsterleise! Genau wie unsere Putz-Hacks, um Staub zu vermeiden

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Was ist im Garten erlaubt?

Auch im Garten kannst du aktiv sein, ohne die Nachbar:innen zu stören. Das beinhaltet Tätigkeiten wie Unkraut jäten oder das Gießen der Blumen. An Sonn- und Feiertagen ist dies problemlos möglich, solange du auf angemessene Geräuschkulisse achtest. Mit Freund:innen oder Familie im Garten zu sitzen ist selbstverständlich erlaubt, unter der Bedingung, dass niemand in der Nachbarschaft sich belästigt fühlt. Düngen, pflanzen, sprengen - hier erklären wir dir nochmal ganz detailliert, welche Gartenarbeiten sonntags erlaubt sind.

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Was ist mit Hundegebell?

Hundegebell in der Nacht gilt als Ruhestörung und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Sogar tagsüber außerhalb der Ruhezeiten kann eine Ordnungswidrigkeit aufgrund von Lärmbelästigung durch Hundegebell gemeldet werden. Gemäß einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2013 dürfen Hunde im Allgemeinen nicht länger als 10 Minuten am Stück oder insgesamt 30 Minuten pro Tag bellen, da dies als Ruhestörung betrachtet wird.

Bei anhaltender Lärmbelästigung durch Hundegebell kann ein Unterlassungsanspruch vor Gericht erwirkt werden, dazu ist ein Lärmprotokoll über mehrere Wochen notwendig. Aber auch andere Geräusche, wie ein lautes Klavier, oder sonstige Musikinstrumente können ebenfalls Unterlassungsansprüche begründen.

Das gilt in der Mittagsruhe

Die Mittagsruhe ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Im Allgemeinen handelt es sich jedoch um eine Ruhezeit während der Mittagsstunden, normalerweise zwischen 13 Uhr und 15 Uhr. Während dieser Zeit sollten laute Aktivitäten vermieden werden, um die Nachbar:innen nicht zu stören. Dies kann das Rasenmähen, laute Bauarbeiten, laute Musik oder andere störende Geräusche betreffen.

Die genauen Vorschriften zur Mittagsruhe können je nach Ort und den örtlichen Bestimmungen unterschiedlich sein. Wer unsicher ist, kann sich bei den örtlichen Behörden nach den geltenden Regelungen zur Mittagsruhe erkundigen.

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Konflikte ansprechen

Denk daran: Auch deine Nachbar:innen möchten gelegentlich feiern oder Zeit mit Freund:innen verbringen. Ein gutes Verhältnis unter Nachbar:innen ist wichtig, da ihr vielleicht noch viele Jahre zusammenleben werdet. Also: Zuerst das Gespräch suchen, anstatt gleich die Polizei zu rufen. Hier haben wir ein paar gute Tipps, wie ihr eine gute Nachbarschaft pflegen könnt.

Wenn ein netter Reminder nichts bringt, kannst du die Ruhestörung dem oder der Vermieter:in melden. Dann kann es helfen, ein Lärmprotokoll über etwa zwei Wochen zu führen. Dies ermöglicht es dem oder der Vermieter:in, laute Nachbar:innen zu verwarnen und im Falle der Missachtung der gesetzlichen Ruhezeiten den Mietvertrag zu kündigen.

Wenn bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich sind, wie die Dämmung der Zimmerdecken, sind Vermieter:innen in der Pflicht, diese durchzuführen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, eine Mietminderung geltend zu machen, bis die Probleme behoben sind. 

Ist es Zeit, die Polizei einzuschalten? Wenn Gespräche nicht mehr helfen

Falls freundliche Gespräche mit deinen lauten Nachbar:innen keine Besserung bringen und die Ruhestörung anhält, bleibt als letzte Option die Kontaktaufnahme mit der Polizei. In diesem Fall kannst du die örtliche Polizeistation anrufen und die Situation melden. Die Polizei wird dann vor Ort prüfen, ob die Ruhezeiten tatsächlich verletzt werden. Beachte jedoch, dass der Einsatz der Polizei eine drastische Maßnahme ist und zu Spannungen in der Nachbarschaft führen kann. Daher sollte dies wirklich nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden.

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