So funktioniert die digitale Krankschreibung ab Januar 2023
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- 02.01.2023
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Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht ab sofort elektronisch.
Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht ab sofort elektronisch.