Staatsanwalt Bernd Römer
- Ist ein brillanter Jurist
- Kennt und nutzt alle Winkelzüge des Gesetzes
- Ist stets fair
- Geht es ihm in erster Linie nicht um eine Verurteilung, sondern um die Wahrheit
Nichts hindert ihn daran, einen Täter zu überführen und für ein gerechtes Strafmaß zu sorgen.
Die Arbeit als Staatsanwalt
Bernd Römer leitet bei einer Straftat das Ermittlungsverfahren ein und leitet die Ermittlungen. Er beteiligt sich aktiv an der Beweisaufnahme (bei Mord, schwerer Körperverletzung, Geiselnahme etc.). Er holt ermittlungsrichterliche Beschlüsse ein, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen, Observierung, Abhören von Telefongesprächen, Haftbefehle. Der Staatsanwalt unterstützt die Polizei/Kripo dadurch aktiv bei der Arbeit.
Der Chef ist immer vor Ort
Römer ist der Kopf eines Teams von Kripobeamten, Polizisten, Kriminaltechnik und anderen Staatsanwälten, die er je nach Straftat ins Rennen schickt. Wann immer es ihm möglich ist, geht er zum Tatort. Ansonsten agiert er von seiner "Schaltzentrale" - dem Kommissariat/Büro des Staatsanwaltes - aus.
Hier ist er mit moderner Digitaltechnik mit der Kripo vernetzt und bekommt ständig Updates und Informationen, die er entsprechend analysiert und einordnet, um seinem Team sofort Handlungsanweisungen zu geben. (Verhöre, Hausdurchsuchungen, kriminaltechnische Untersuchungen, Festnahmen, etc …)
Der Staatsanwalt kennt sich aus
Er ist empathisch, aber immer sachlich-professionell. Dabei ist er weniger "Paragrafenreiter" als mehr "schlauer Fuchs" – der auch den ein oder anderen "Servicetipp" an die Hand gibt.
Er ist "The Brain"
Bernd Römer behält immer einen kühlen Kopf, entscheidet, wenn es sein muss, blitzschnell, aber nie unüberlegt. Er hinterfragt vieles mehrmals, bis er zu einem Urteil kommt. Er ist Teamplayer, aber klar der Kopf der Truppe.
Wer entscheidet über das Strafmaß?
Er lässt Polizisten und Kripobeamte ihre Arbeit machen, aber wenn es sein muss, unterstützt er sie durch sein Verhandlungsgeschick. Römer übernimmt jedoch keine handfeste Polizeiarbeit wie Festnahmen oder Zugriffe. Er führt nur das ein oder andere Verhör durch.
Am Ende ordnet er das Geschehene ein und klärt über den Straftatbestand auf. Das Strafmaß wird nicht durch ihn festgelegt, sondern später durch ein Gericht.