Sex mit Minderjährigen: So sieht es rechtlich aus.
Staffel 2018 • 21.02.2018 • 07:00
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Die Suche nach der 14-jährigen Cäciele Schöning und ihrem 24-jährigen Betreuer laufen auf Hochtouren. Die Polizei prüft zurzeit, ob ein Strafverdacht besteht. Es wird untersucht, ob es sich um eine Entziehung Minderjähriger oder sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlener handelt. Dieser aktuelle Fall wirft einige Fragen auf! Ab wann dürfen Minderjährige sexuellen Kontakt haben und unter welchen Bedingungen ist es strafbar? Und was können Eltern tun, wenn sie sich Sorgen um ihre Kinder machen? All diese Fragen werden wir im Folgenden genauer beantworten.
Die Jugendzeit ist eine sehr aufregende Zeit. Es kommt zu den ersten Schwärmereien, die ersten Gefühle, der erste Kuss, kuscheln und das erste Mal. Dabei handelt es sich um schöne und wichtige Erfahrungen, die die Kinder beziehungsweise Jugendlichen sammeln. Doch Achtung, hierbei sollten einige Paragrafen beachtet werden.
Je nach Alter gibt es unterschiedliche Regelungen. Deshalb sollten wir zuerst klären, ab wann Kinder als Jugendliche gelten. Personen unter 14 Jahren sind Kinder und Personen ab 14 bis 17 Jahren sind Jugendliche. Und jetzt kommen wir zu dem wichtigeren Paragrafen.
In Deutschland haben Jugendliche ab dem 14. Geburtstag ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich ihre Sexualität frei ausleben dürfen. Doch was ist damit gemeint? Jeder hat das Recht über seine Sexualität frei zu bestimmen und im Falle eines Sexualdeliktes Schutz zu finden. Damit hätten wir geklärt, ab welchem Alter Sex erlaubt ist, aber es gibt noch einiges mehr zu beachten im Paragrafen-Dschungel der deutschen Gesetze!
Wann ist Sex eigentlich erlaubt?
Sex ist, wie bereits gesagt, ab mindesten 14 Jahren erlaubt und er muss freiwillig von beiden Seiten stattfinden. Zudem darf der Jugendliche nicht bedroht oder unter Gewalt zum Sex gezwungen werden. Und ganz wichtig ist es, dass der Minderjährige nicht abhängig von einer Person ist mit der er Sex hat. Unter abhängigen Personen werden unter anderem Betreuer, Erzieher und Lehrer verstanden.
Das bedeutet, dass Sex zum Beispiel mit einem Betreuer strafbar ist! Aber in welchen Fällen kann man sich noch strafbar machen? Denn bezüglich des Alters eines Liebespaares gibt es noch einiges zu beachten!
Verkehr mit Kindern bis einschließlich 13 Jahre:
Generell sind sexuelle Handlungen mit so jungen Minderjährigen verboten. Laut des Strafgesetzbuches werden diese Handlungen als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet und werden mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Außerdem ist es strafbar vor den Minderjährigen selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen oder ihnen Pornos zu zeigen.
Verkehr mit Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren:
Ab diesem Alter sind sexuelle Kontakte erlaubt. Aber nur unter der Voraussetzung, dass der ältere Sexualpartner höchstens 21 Jahre alt ist. Sollte er älter sein, könnten die sexuellen Handlungen als sexueller Missbrauch ausgelegt werden.
Verkehr mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren:
Sex mit Jugendlichen in diesem Alter ist auch für ältere Erwachsene erlaubt. Allerdings ist es verboten, dafür eine Zwangslage auszunutzen. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.
Was können Eltern tun?
Generell gilt, dass Eltern bis zur Volljährigkeit ihres Kindes in vielen Dingen das letzte Wort haben. Denn bis zum 18. Geburtstag haben sie nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Pflicht und das Recht, sich um das Kind zu kümmern, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Jedoch sollten Eltern beachten, dass nur mit einem triftigen Grund der Umgang mit bestimmten Personen verboten werden kann. Gründe könnten sein: Die Person mit der sich der Minderjährige trifft ist viel älter, nimmt Drogen, nutzt ihn sexuell aus oder hat einen negativen Einfluss auf ihn. Sollten diese Gründe vorliegen, sollten die Eltern in Ruhe das Gespräch mit ihrem Kind suchen. Wenn das nicht möglich ist, sollte eine Beratungsstelle oder das Jugendamt aufgesucht werden.