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Was ist Filesharing?

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Ob auf dem Flohmarkt oder online: Wer illegale Kopien gekaufter Software, Musik oder Filme weitergibt, macht sich strafbar. Das Teilen eigener Dateien ist aber nicht zwangsläufig verboten.

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Nehmen und teilen – das ist die Devise von Filesharing. Filesharing-Dienste bieten die Möglichkeit, eigene Dateien online zur Verfügung zu stellen und in sogenannten P2P-Netzwerken (Peer-to-Peer) weltweit miteinander zu teilen. Jeder, der das entsprechende Tauschprogramm benutzt, kann dann alle Dateien herunterladen, die sich in einem Filesharing-Ordner befinden – und stellt diese im Gegenzug auch anderen zum Download zur Verfügung.

Die Idee hinter Filesharing-Diensten ist es, die Download-Geschwindigkeit unter den Nutzern aufzuteilen. Diese erhöht sich dadurch, dass die Filesharing-Clients verschiedene Teile einer Datei von mehreren Nutzern laden, die diese Datei anbieten. Jeder Nutzer trägt also seinen Teil dazu bei und stellt den Teil, den er bereits herunter geladen hat, wieder anderen Teilnehmern zu Verfügung.

Was im einzelnen online zur Verfügung gestellt oder bezogen wird, entscheiden die jeweiligen Nutzer selbst. Der Begriff "Tauschbörse", der in den Medien vielfach verwendet wird, ist dabei nicht ganz korrekt. Tatsächlich werden die Daten nicht getauscht, sondern kopiert. Das Original bleibt beim jeweiligen Besitzer. 

Wann ist Filesharing erlaubt?

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Der Ruf des Filesharings ist nicht der beste. Doch natürlich ist nicht jede Nutzung eines Filesharing-Programms illegal, da es ja auch eigene Dateien sein können, die dort verbreitet werden. Ein Beispiel aus der Praxis ist das Torrent-Protokoll. Darüber werden so ziemlich alle Linux Software-Pakete (Distributionen) verteilt. Für die Hersteller bietet das einen immensen Vorteil: Hohe Datenverfügbarkeit bei niedrigen Kosten. Und diese Einsparungen kommen wiederum den Usern zugute.

Auch Microsoft nutzt bei Windows 10 das Filesharing-Konzept: Statt Dateien auf einem oder mehreren zentralen eigenen Servern vorzuhalten, stehen alle PCs als Downloadquelle zur Verfügung, die das gefragte Update bereits erhalten haben. So kann der Hersteller eigene Bandbreite sparen und bei der Veröffentlichung neuer Software eine schnellere Verteilung garantieren.

Schadenersatzsummen für illegale Downloads

Doch fest steht: Es ist verboten Musik, Filme und gekaufte Software zu teilten. In den meisten Fällen handelt es sich um illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material, die untereinander weitergegeben werden – und das ist strafbar. Neben Haftstrafen drohen Usern illegaler Tauschbörsen hohe Schadensersatzsummen. Pro im Internet zur Verfügung gestelltem Musiktitel verlangt die Musikindustrie beispielsweise 200 Euro Schadenersatz. Laut Bundesgerichtshof (BGH) sei das eine angemessene Summe.

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Haften Eltern für ihre Kinder?

Wenn Eltern nicht wissen, dass ihre minderjährigen Kinder Filesharing-Dienste zum Download illegaler Kopien nutzen, haften sie auch nicht. Das hat der BGH im Jahr 2012 entschieden. Voraussetzung ist aber, dass es zuvor ein aufklärendes Gespräch über die Teilnahme an den Tauschbörsen gegeben hat. Wer seine Kinder darüber informiert hat, dass der Download urheberrechtlich geschützter Ware illegal ist, muss diesen nicht ständig kontrollieren. Volljährige Kinder sind selbst für ihr Handeln verantwortlich. Wenn Eltern allerdings davon wissen, dass ihr mündiger Nachwuchs über ihren Anschluss beispielsweise illegale Filmkopien oder Ähnliches verbreitet, stehen sie ebenfalls in der Haftung.

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