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Fußball

VfB legt Einspruch gegen 1:2 in Wiesbaden ein

  • Veröffentlicht: 20.05.2020
  • 20:11 Uhr
  • dpa
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© Uwe Anspach/dpa

Der VfB Stuttgart will sich mit der umstrittenen Entscheidung beim 1:2 in Wiesbaden nicht abfinden und legt Protest ein.

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Der VfB Stuttgart hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Wertung seiner 1:2-Niederlage beim SV Wehen Wiesbaden eingelegt. Das teilte der schwäbische Zweitligist am Mittwoch mit. Die Partie war am Sonntag durch einen Elfmeter für die Hessen nach einem Videobeweis in der Nachspielzeit entschieden worden. Das Verhalten des Schiedsrichters stelle "einen Regelverstoß" mit unmittelbarem Einfluss auf das Endergebnis dar, begründete VfB-Sportdirektor Sven Mislintat den Protest.

Beim Stuttgarter Neustart nach der Coronavirus-Zwangspause hatte Schiedsrichter Sascha Stegemann nach Sichtung der Videobilder sowie Rücksprache mit dem Videoassistenten Robert Kampka auf Strafstoß für Wehen entschieden. Der Entscheidung war ein mutmaßliches Handspiel von VfB-Stürmer Hamadi Al Ghaddioui im Strafraum vorausgegangen.

Elfmeter "regeltechnisch korrekt"

Der DFB fand den Elfmeter "regeltechnisch korrekt", erkannte aber auch einen Fehler bei der Anwendung des Videobeweises. Kampkas Empfehlung an Stegemann, sich die umstrittene Szene auf einem Bildschirm im Stadion anzuschauen, erachte man als "nicht angebracht", da es sich zuvor nicht um eine klare Fehleinschätzung Stegemanns gehandelt habe. Mislintat hatte die Art und Weise der Entscheidung schon vor dem Einspruch als einen "Skandal" bezeichnet und den Einsatz des Videobeweises grundsätzlich infrage gestellt.

Wehens Trainer Rüdiger Rehm glaubt allerdings nicht, dass der VfB Erfolg haben wird. "Es war sicherlich eine skurrile Situation, aber es war kein offensichtlicher Fehler", sagte Rehm am Mittwoch. "Von daher weiß ich, wie der Einspruch abgewälzt wird." Der DFB kündigte an, Stellungnahmen der Beteiligten einzuholen: "Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden."

In dieser Saison sind bereits mehrere Einsprüche in der 2. Bundesliga vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Anfang März blieb das Ergebnis der Partie Dynamo Dresden gegen den SV Darmstadt 98 bestehen (2:3), obwohl Schiedsrichter Michael Bacher eine Fehlentscheidung eingeräumt hatte. Zuvor waren auch die Proteste von Wehen Wiesbaden nach einer Niederlage bei Dynamo Dresden und von Hannover 96 nach einem verlorenen Spiel gegen Darmstadt 98 zurückgewiesen worden.

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