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Reaktion auf anhaltende Kritik am Ex-Kanzler?

Schröder verlässt Posten als Rosnet-Aufsichtsratschef

  • Veröffentlicht: 20.05.2022
  • 13:58 Uhr
  • dpa
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© dpa

Der Altkanzler Gerhard Schröder verlässt den Aufsichtsrat des russischen Ölkonzerns Rosneft. Der Konzern nannte vorerst keine Details oder Gründe. Die Entscheidung kommt knapp nachdem das EU-Parlament Sanktionen für Schröders Tätigkeiten in russischen Unternehmen gefordert hatte.

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Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder will den Aufsichtsrat des russischen Ölkonzerns Rosneft verlassen. Schröder, der Rosneft-Aufsichtsratschef ist, habe mitgeteilt, dass es ihm unmöglich sei, sein Mandat in dem Gremium zu verlängern, teilte der Konzern am Freitag mit. Details oder Gründe wurden nicht genannt. Mit Schröder verlässt demnach auch der deutsche Geschäftsmann Matthias Warnig den Aufsichtsrat.

Der 78-jährige Schröder, langjähriger Freund der russischen Präsidenten Wladimir Putins, stand zuletzt unter massivem Druck angesichts von Forderungen in Deutschland, wegen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine nicht mehr als Öl- und Gaslobbyist für Russland tätig zu sein. Der SPD-Politiker hat außerdem Führungspositionen bei den Pipeline-Projekten Nord Stream und Nord Stream 2 inne - beide Erdgasleitungen durch die Ostsee verbinden Russland und Deutschland.

Aussagen zum Ukraine-Krieg sorgen für Aufsehen

Die noch ausstehende Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ist inzwischen von der Bundesregierung auf Eis gelegt. Warnig ist Chef der Nord-Stream-2-Betreibergesellschaft.

Für Wirbel sorgte Schröder unter anderem, als er mitten in der Eskalation vor dem russischen Angriff auf das Nachbarland Forderungen der Ukraine nach Waffenlieferungen als "Säbelrasseln" kritisierte. Schröder lässt die am Donnerstag im Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien juristisch überprüfen. 

Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Beschluss zufolge aber weiterhin. Schröder äußerte sich selbst zunächst nicht zu der Sache. 

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