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Bei Wahl zur Bundestagsvize

AfD-Politikerin erneut durchgefallen

  • Veröffentlicht: 13.12.2018
  • 18:45 Uhr
  • dpa
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Auch im zweiten Anlauf setzt es für Mariana Harder-Kühnel in ihrem Bestreben, zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt zu werden, eine Abfuhr.

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Die AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel ist bei der Wahl zur stellvertretenden Bundestagspräsidentin erneut durchgefallen. Sie erhielt am Donnerstag im zweiten Wahlgang 241 der 659 abgegebenen Stimmen. Nötig war die Mehrheit der 709 Bundestagsabgeordneten, also 355 Ja-Stimmen.

Harder-Kühnel hatte bereits in einem ersten Wahlgang Ende November nicht die nötige Stimmenzahl erhalten. Insgesamt sind drei Wahlgänge pro Kandidat möglich. Damit ist mehr als ein Jahr nach der Bundestagswahl der sechste Stellvertreter von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) immer noch nicht gewählt.

Die AfD-Abgeordnete ging davon aus, "dass viele Kollegen im dritten Wahlgang nicht mehr mit nein stimmen werden". In einer Mitteilung ihrer Fraktion fügte sie an: "Ansonsten wird den anderen Fraktionen zurecht vorgeworfen werden, sich undemokratisch zu verhalten und der größten Oppositionsfraktion und ihren Millionen von Wählern die ihnen zustehende Vertretung im Bundestagspräsidium zu versagen." Für den dritten Wahlgang war ein Termin im Januar im Gespräch.

Auch Glaser wurde abgelehnt

Vor längerer Zeit war bereits der AfD-Kandidat Albrecht Glaser in drei Wahlgängen durchgefallen. Er war vor allem wegen Äußerungen zum Islam kritisiert worden. Er hatte Muslimen in Deutschland das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit abgesprochen, weil seiner Auffassung nach der Islam selbst keine Religionsfreiheit kennt.

Harder-Kühnel gehört zu den eher gemäßigten Mitgliedern der AfD-Fraktion. Die Rechtsanwältin war auf dem Spitzenplatz der hessischen Landesliste in den Bundestag eingezogen. Sie ist bisher eine der Schriftführerinnen im Bundestag und ordentliches Mitglied im Familien-Ausschuss. Stellvertretendes Mitglied ist sie bisher zudem im Ausschuss für Inneres und Heimat.

Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen kann.

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