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Gerichtsverfahren

Kommt es zum Prozess um tote Artistin?

  • Veröffentlicht: 22.01.2021
  • 09:05 Uhr
  • dpa
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Im Frühling 2019 verschwindet eine Artistin des Europa-Parks. Knapp drei Wochen später finden Angler ihre Leiche im Altrhein. Angeklagt wird nach einigem juristischen Hin und Her der kubanische Lebensgefährte der Toten.

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Dem Prozess um den Tod einer Artistin des Europa-Parks droht schon unmittelbar zu Beginn am Freitag das Aus. Der wegen Totschlags angeklagte ehemalige Lebensgefährte der Frau hält sich nach Angaben seines Verteidigers und des Gerichts in seinem Heimatland Kuba auf und wird zum Prozessauftakt nicht anreisen. Daher könnte das Verfahren gegen den 31-Jährigen sofort vorläufig eingestellt werden - ohne Anklageverlesung, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft. Eine Hauptverhandlung könne nicht ohne Angeklagten stattfinden.

Dem Kubaner wird vorgeworfen, seine damalige Freundin Ende April 2019 in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen in Rust (Ortenaukreis) auf einem Platz des Europa-Parks umgebracht zu haben. Danach soll er die Leiche in einen Kunststoffsack gesteckt, diesen mit Hantelgewichten beschwert und in den Altrhein geworfen haben. Erst knapp drei Wochen später hatten zwei Angler den Sack samt Leichnam gefunden. Das Paar hatte laut Staatsanwaltschaft in Deutschlands größtem Freizeitpark gearbeitet.

Es gibt keinen Haftbefehl

Laut Gericht wird sich die Kammer am Freitag voraussichtlich mit der Frage beschäftigen, ob der Mann entschuldigt fehlt und wie nun weiter vorgegangen wird. Ein Haftbefehl gegen den Angeklagten besteht nicht. Er kam im Herbst 2019 aus der Untersuchungshaft frei.

Danach sei sein Mandant zu seiner Familie nach Kuba zurückgekehrt, sagte Rechtsanwalt Florian Rappaport. Wegen der schweren Vorwürfe, die im Raum standen, sei er nicht mehr für Auftritte gebucht worden. Sein Mandant habe durchaus vor, in Zukunft vor dem Gericht zu erscheinen und den Prozess so erst zu ermöglichen. "Das sind fürchterliche Vorwürfe. Damit kann man ja schlecht leben", sagte Rappaport. Jedoch hindere den Angeklagten derzeit die Corona-Pandemie am Reisen. Überdies werde sein Mandant dann rein freiwillig anreisen, denn aus Kuba könne er gegen seinen Willen nicht vorgeführt werden.

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Unfalltod ausgeschlossen

Im Herbst 2019 hatte es so ausgesehen, als komme der Fall gar nicht vor Gericht. Damals hatte das Landgericht Freiburg ein Verfahren gegen den Kubaner abgelehnt und den Haftbefehl aufgehoben. Es sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Rechtsmediziner hätten bei der Obduktion des teilweise verwesten Leichnams der Artistin die genaue Todesursache nicht klären können. Auch hätten die Ermittlungen der Polizei kein "tragfähiges Motiv des Mannes für eine Tötung der Frau erbracht", hieß es damals.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage beschwerten sich über die Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Das beschloss dann, dass ein Fremdverschulden naheliege und der Verdacht einer vorsätzlichen Tötung durch den Angeklagten in einer Hauptverhandlung geklärt werden müsse. Spuren in einem Trailer im Europa-Park und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen sprechen den Angaben zufolge dafür, dass der Angeklagte den Tod der Frau verschuldet habe. Darüber hinaus gebe es keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod.

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