Bei Verdacht auf Wohnflächenbetrug - vom Fachmann nachmessen lassen
Wenn ein Mieter einen Wohnflächenbetrug wittert, sollte er seine Wohnung von einem Fachmann nachmessen lassen. Dieser wirft mit Hilfe eines Lasermessgeräts Lichtpunkte an die Wände und berechnet so die exakte Entfernung. Damit Wohnflächenbetrug ausgeschlossen werden kann, sollte auch die Raumhöhe der Wohnung überprüft werden. Wenn die Räume unterhalb der gesetzlichen Höhe liegen, darf nämlich nur die Hälfte der Miete berechnet werden.
Bei Wohnflächenbetrug Mietminderung einklagen
Im Falle, dass der Vermieter die neu errechnete Größe der Wohnung zwar akzeptiert, aber weder Rückzahlungen leisten noch die Miete mindern möchte, kann der Mieter dagegen rechtlich vorgehen. Schließlich ist Wohnflächenbetrug eine Straftat. Bei einer erheblichen Abweichung ist sogar eine fristlose Kündigung der Mietwohnung denkbar. Viele Vermieter lassen es lieber auf eine Klage ankommen. Begründungen wie die bestehende Miete sei der Wohnung trotzdem angemessen, reichen nämlich nicht aus. Die exakte Wohnungsgröße beeinflusst nicht nur die Kaltmiete, denn auch die Betriebskosten werden in der Regel pro Quadratmeter umgelegt.
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