Beim sorglosen Baden sind Handy und Geldbörse leichte Beute für Diebe. Daher ist es wichtig, seine Wertsachen im Auge zu behalten. Doch wohin mit den Wertsachen beim Schwimmen? Unser Rechtsexperte gibt Tipps für den Notfall.
Wertsachen beim Schwimmen
RechtNiemand hat das Recht, seinen Badenachbarn zu verpflichten, auf dessen Wertsachen aufzupassen während dieser beim Schwimmen im Wasser ist. Das ist eine reine Frage des Anstands.
Egal ob Mann, Frau oder Kind - jeder hat das Recht einen Straftäter festzuhalten. Es ist sogar erlaubt, im Notfall Gewalt anzuwenden, den Täter zu fesseln oder ihn einzusperren – allerdings gibt es hier drei Einschränkungen: Der Täter muss auf frischer Tat ertappt und in Tatortnähe festgehalten werden. Außerdem dürfen Strafunmündige, also Kinder, nicht festgenommen werden. Ebenfalls verboten ist das Durchsuchen nach der Beute – dazu hat nur die Polizei das Recht.
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