Manchmal dreht man einige Runden mit dem Auto, bis man endlich einen Parkplatz gefunden hat. Wenn man Pech hat, landet man im Halteverbot. Doch wann ist wirklich das Parken verboten? Wir verraten die Wahrheit über kursierende Parklegenden.
Parken verboten?
AutoEs gibt viele Schilder wie „Einfahrt frei halten“ oder „Feuerwehrzufahrt“, bei denen das Parken verboten sein soll. Hier muss man jedoch unterscheiden. Bei einer Feuerwehrzufahrt wird das Auto immer abgeschleppt. Bei einer privaten Ausfahrt muss der Eigentümer das Ordnungsamt oder die Polizei rufen, die nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entscheiden. Ein Knöllchen gibt es in jedem Fall.
Darf man einen Parkplatz freihalten oder ist das verboten? Das Freihalten und Reservieren von Parkplätzen ist nicht erlaubt, andererseits darf man natürlich auch nicht aus der Parklücke rausgestoßen werden.
Muss man beim Parken einen Mindestabstand zu den anderen Fahrzeugen einhalten? Es gibt keinen gesetzlich geregelten Mindestabstand beim Parken. Der Fairness halber sollte man nach Möglichkeit jedoch etwas Platz zum Hinter- und Vordermann lassen.
Parken auf dem Gehweg ist erlaubt, oder? Auf dem Gehweg ist das Parken verboten, auch wenn man niemanden behindert. In diesem Fall kann man sogar abgeschleppt werden.
Ist an abgesenkten Bordsteinen auch dann das Parken verboten, wenn keine Ausfahrt zu erkennen ist? Ja, es gilt grundsätzlich ein Parkverbot an abgesenkten Bordsteinen. Diese sollen Rollstuhlfahrern und Kinderwagen das Überqueren der Straße erleichtern.
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