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Bund wird zur Kasse gebeten

Ministerium muss für Tengelmann-Streit zahlen

  • Veröffentlicht: 24.03.2017
  • 14:30 Uhr
  • dpa
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© Ina Fassbender/dpa

Im Streit um die Kaiser's-Tengelmann-Übernahme durch Edeka, muss das Bundeswirtschaftsministerium einen Teil der Kosten übernehmen.

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Das Bundeswirtschaftsministerium muss den Löwenanteil der Gerichtsgebühren im Eilverfahren um die umstrittene Ministererlaubnis für die Kaiser's-Tengelmann-Übernahme durch Edeka zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss, der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. Außerdem muss die Behörde den Prozessgegnern Rewe und Markant die im Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen erstatten.

Zahltag für das Wirtschaftsministerium

Der Kartellsenat begründete die Entscheidung damit, dass das Ministerium "ohne eine Rücknahme der Beschwerden in der Hauptsache unterlegen gewesen" wäre. Die "Lebensmittel-Zeitung" hatte zunächst über den Beschluss berichtet. Das Ministerium trägt demnach 75 Prozent der Gerichtskosten. Die restlichen 25 Prozent hat der Discounter Norma zu zahlen, weil er sich darauf bereits vor der Kostenentscheidung außergerichtlich mit dem Ministerium verständigt hatte. Eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss ließ das Gericht nicht zu.

Rewe, Norma und Markant hatten vor dem Düsseldorfer OLG gegen die Sondererlaubnis des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka geklagt. Das Gericht hatte daraufhin die Übernahme zunächst gestoppt, weil bereits eine allgemeine Überprüfung der Sach- und Rechtslage "in mindestens sechs Punkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Erlaubnisentscheidung ergebe". Erst durch massive Zugeständnisse an Rewe, Markant und Norma war es Edeka und Tengelmann am Ende gelungen, diese zur Rücknahme der Klage zu bewegen.

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