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Gesetz zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle

Schwule und lesbische Paare können ab 1. Oktober heiraten

  • Veröffentlicht: 28.07.2017
  • 12:56 Uhr
  • dpa
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Schwule und Lesben haben jahrzehntelang für die "Ehe für alle" gekämpft, am 1. Oktober ist das Ziel endgültig erreicht.

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Vom 1. Oktober an können schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Am Freitag wurde das Gesetz zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle im Bundesgesetzblatt verkündet. Am 1. Oktober tritt es in Kraft.

Homosexuelle Paare können laut Bundesinnenministerium schon jetzt beim Standesamt eine Eheschließung für die Zeit ab dem 1. Oktober anmelden. Auch Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, können ab sofort beim Standesamt anmelden, dass sie diese in eine Ehe umwandeln wollen - und dafür einen Termin nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbaren. Das geht aus einem Schreiben des Bundesinnenministeriums an die Landesinnenministerien hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

In dem Schreiben heißt es weiter, die nötigen Änderungen der personenstandsrechtlichen Vorschriften könnten nicht mehr bis Anfang Oktober in Kraft gesetzt werden, sondern erst 2018. Auch einige technische Umstellungen seien notwendig. Ehen könnten aber trotzdem vorher geschlossen werden.

Bundestag und Bundesrat hatten die Öffnung der Ehe kurz vor der parlamentarischen Sommerpause überraschend auf den Weg gebracht. Schwule und Lesben hatten jahrzehntelang dafür gekämpft.

Bislang konnten schwule und lesbische Paare in Deutschland lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt, vor allem mit Blick auf das volle Adoptionsrecht. Solche Lebenspartnerschaften können künftig nicht mehr neu geschlossen werden, bereits bestehende bleiben aber erhalten - oder können in eine Ehe umgewandelt werden.

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